Anlage zur Einladung zur Mitgliederversammlung am 3. Juli 2010

 

Bereits eingereichte Anträge:              (Stand 04.06.10)

 

Antrag 1: (eingebracht vom Vorstand des Schachbezirks)

Änderung der SATZUNG, § 4. Sitz und Gerichtsstand

 

Bisher:

Der SBRN hat seinen Sitz in Koblenz.

Neu:

Der SBRN hat seinen Sitz in Koblenz. Der SBRN soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Koblenz eingetragen werden.

Begründung:

Die bereits beschlossene Eintragung in das Vereinsregister ist aus formalen Gründen gescheitert. Nähere Erläuterungen folgen in der Mitgliederversammlung.

 

 

Antrag 2: (eingebracht vom Vorstand des Schachbezirks)

Änderungen der SPIELORDNUNG

 

1. Änderung: III., Einfügung als neue Ziffer 8:

Ein Spieler hat spätestens 60 Minuten nach dem festgelegten Beginn eines Wettkampfes am Brett zu erscheinen, andernfalls verliert er seine Partie kampflos.

 

Begründung:

Die strenge FIDE-Regel, die keine einzige Minute Wartezeit vorsieht, wird dem Amateurbereich nicht gerecht.

 

(Redaktionelle Änderung: Die bisherigen Ziffern 8 und 9 erhalten nach neuer Zählung die Ziffern 9 und 10)

 

2. Änderung: V. Ziffer 5.

Bisherige Regelung:

Der Titel „Meisterin des Schachbezirks Rhein-Nahe 20..“ kann nur unter der Voraussetzung verliehen werden, dass sich mindestens zwei Teilnehmerinnen an der Bezirkseinzelmeisterschaft beteiligen. Wird in Gruppen gespielt, findet ein Stichkampf statt.

 

Beantragte Regelung:

Die Siegerin erhält den Titel „Meisterin des Schachbezirks Rhein-Nahe 20..“

 

Begründung mündlich in der MV

 

3. Änderung: VI. Ziffer 1.

Bisherige Regelung:

Die Mannschaftsmeisterschaften werden jedes Jahr in einer Bezirksliga und in einer A-Klasse durchgeführt, die den ganzen Bezirk umfassen. Die darunter liegenden Klassen tragen den Namen B-Klasse und C-Klasse. Beide Klassen werden in die Staffeln Süd und Nord unterteilt.

 

Beantragte Regelung:

Streichung des letzten Satzes!

 

Begründung mündlich in der MV

4. Änderung: VI. Ziffer 4.

Beantragte Regelung:

Es steigen aus den jeweiligen Ligen entsprechend der jeweiligen Anzahl der direkt darunter befindlichen Ligen Mannschaften ab. Sollte aus der Rheinlandliga mehr als eine Mannschaft in unseren Bezirk absteigen, erhöht sich entsprechend die Zahl der jeweiligen Absteiger. Steigt keine Mannschaft aus der Rheinlandliga in unseren Bezirk ab, kann jeweils zusätzlich eine Mannschaft aus den unteren Klassen aufsteigen. Bei parallelen Klassen ist ein Stichkampf der Zweitplatzierten erforderlich. Bei einem hierbei erzielten Mannschaftsremis wird die Berliner Wertung angewandt. Bei erneutem Gleichstand wird ein Remis mit den schwarzen Steinen als Gewinn gewertet. Bei abermaligem Gleichstand entscheidet das höchste Schwarz-Remis.

 

In den unteren Klassen sollte versucht werden, die Ligen geografisch zu trennen.

 

Tritt eine Mannschaft während des laufenden Spielbetriebes zurück oder kündigt den Verzicht für die nächste Saison während des laufenden Spielbetriebes an, steht sie automatisch als 1. Absteiger fest. Beantragt eine Mannschaft nach dem Ende der Mannschafts-Spielsaison, aber vor dem 01.06. die Versetzung in eine untere Klasse, kann dafür eine Mannschaft aus der Klasse aufsteigen, in die diese Mannschaft freiwillig absteigt. Die Abmeldung einer Mannschaft nach dem 31.05. wird wie eine Abmeldung während des laufenden Spielbetriebs behandelt. In Sonderfällen, die hier nicht näher beschrieben sind, entscheidet der Vorstand des SBRN endgültig.

 

Begründung:

Die bisherige Regelung entspricht nicht mehr den Gegebenheiten und enthält überdies zu umständliche Formulierungen.

5. Änderung:  VI. Ziffer 6.

Bisherige Regelung:

Die Wettkämpfe werden jeweils in einer Runde jeder gegen jeden ausgetragen. Die vom Spielleiter festgelegten Spieltermine sind spätestens 4 Wochen vor Saisonbeginn schriftlich bekannt zu geben und nur in Ausnahmefällen korrigierbar.

 

Beantragte Regelung:

Die Wettkämpfe werden in der Regel in einer Runde jeder gegen jeden ausgetragen. Die vom Spielleiter festgelegten Spieltermine sind spätestens 4 Wochen vor Saisonbeginn schriftlich bekannt zu geben und nur in Ausnahmefällen korrigierbar.

 

Begründung:

Die Neuregelung schafft Freiräume und entspricht der jetzigen Situation in der B-Klasse.

 

6. Änderung: VI. Ziffer 9.

Bisherige Regelung:

Der Spielleiter kann Wettkämpfe nachholen lassen.

 

Beantragter Text:

Der Spielleiter kann bei außergewöhnlichen Umständen, zum Beispiel bei schwierigen Witterungsverhältnissen, nicht aber bei Gründen, die bei den Vereinen liegen, Wettkämpfe nachholen lassen.

 

Begründung:

Es dient der Rechtssicherheit, wenn geklärt ist, in welchen Fällen der Spielleiter den Verlegungswünschen von Vereinen nachkommen kann und in welchen nicht.

7. Änderung: VI. Ziffer 13.

Bisherige Regelung:

Nur in nachweisbaren Härtefällen (Verbandswechsel, Krankheit, Vereinsaustritt u.ä. eines Stammspielers) kann der Spieler einer unteren Mannschaft noch als Stammspieler in einer höheren Mannschaft nachgemeldet werden. Dazu bedarf es der Genehmigung des zuständigen Spielleiters. Er muss den Antrag 14 Tage vor dem beabsichtigten ersten Einsatz erhalten haben.

 

Beantragte Regelung:

Nur in nachweisbaren Härtefällen (Verbandswechsel, Krankheit, Vereinsaustritt u.ä. eines Stammspielers) kann der Spieler einer unteren Mannschaft noch als Stammspieler in einer höheren Mannschaft nachgemeldet werden. Dazu bedarf es der Genehmigung des zuständigen Spielleiters. Er muss den Antrag 14 Tage vor dem beabsichtigten ersten Einsatz erhalten haben. Der Bretteinsatz des nachgemeldeten Spielers ist wie der eines Ersatzspielers zu handhaben.

 

Begründung:

Der Ergänzung im letzten Satz schließt eine Lücke.

 

8. Änderung: VI. Ziffer 14.

 

Text wie bisher, jedoch am Schluss mit dem Hinweis ergänzt:

(Siehe auch „Wichtige Regelentscheidungen des Turnierausschusses“)

9. Änderung: VI. Ziffer 16.

Bisherige Regelung:

Der gastgebende Verein ist verpflichtet, zu allen Kämpfen angemessene Räume und ausreichen-des Spiel- und Schreibmaterial zu stellen. Verstöße gegen diese Pflicht gehen immer zu Lasten des Ausrichters

 

Beantragte Regelung:

Der gastgebende Verein ist verpflichtet, zu allen Kämpfen angemessene Räume und ausreichen-des Spiel- und Schreibmaterial sowie einen geeigneten Wettkampfleiter zu stellen. Verstöße gegen diese Pflicht gehen immer zu Lasten des Ausrichters.

 

Begründung:

Es ist zwingend erforderlich, dass ein Wettkampfleiter anwesend ist, der regelsicher ist.

10. Änderung:  VI. Ziffer 18.

[A) bis H)]

Ergänzung:

      I)   Aufbewahrung der von den Mannschaftsführern unterschriebenen Spielberichtskarte.

J)       Ergebnismeldung der Mannschaftsspiele nach jedem Spieltag nach Vorgabe des Spielleiters.

 

Begründung:

Nicht der Mannschaftsführer, sondern der Spielleiter hat diese Aufgaben.

11. Änderung: VI. Ziffer 20.

Bisherige Regelung:

Aufgaben des Mannschaftsführers sind:

A)    Das Aufstellen der Mannschaft.

B)     Wahrnehmung folgender Rechte:

·        Seine Spieler zur Beachtung ihrer Zeit und der Zeit ihrer Gegner anzuhalten.

·        Zur Partieaufgabe, Fortsetzung des Kampfes oder Annahme eines Remisvorschlages zu ermahnen.

·        Zur Abgabe eines Remisangebotes zu raten.

C)    Mitunterzeichnung des Spielberichtes.

D)    Absenden der Spielberichtskarte an den zuständigen Spielleiter bis spätestens einen Werktag nach dem Wettkampf (Poststempel). Alle Absprachen und sonstige Vorgänge gegenüber den anderen Ver-einen und dem Spielleiter sind nur vom Mannschaftsführer vorzu-nehmen. Als Gastgeber hat er eine gültige SO zum Mannschafts-kampf mitzubringen.

E)     Ergebnismeldung der Mannschaftsspiele hat nach jedem Spieltag bis Sonntag 13.00 Uhr zu erfolgen und zwar nach Vorgabe des Spielleiters.

 

 

Beantragte Regelung:

Aufgaben des Mannschaftsführers sind:

A) Das Aufstellen der Mannschaft.

B) Wahrnehmung folgender Rechte:

·        Zur Partieaufgabe, Fortsetzung des Kampfes oder Annahme eines Remisvorschlages zu ermahnen.

·        Zur Abgabe eines Remisangebotes zu raten.

C)  Mitunterzeichnung des Spielberichtes.

 

Begründung:

Hinweise zur Beachtung der Zeit des Spielers oder der des Gegners verstoßen gegen die FIDE-Regeln. Die unter D) und E) genannten anderen Aufgaben hat der Spielleiter.

12. Änderung: VI. Ziffer 22.

Bisherige Regelung:

[....] Eine Mannschaft hat den Wettkampf gewonnen, wenn sie mehr als vier Brettpunkte (bei 5er-Mannschaften mehr als 2,5 Punkte, bei 4er-Mannschaften mehr als 2) erreicht hat. Eine Mann-schaft hat den Wettkampf verloren, wenn sie weniger als vier Brettpunkte (2,5) erreicht hat. [...]

 

Beantragte Regelung:

Eine Mannschaft hat den Wettkampf gewonnen, wenn sie mehr Brettpunkte erzielt hat als der Gegner.

 

Begründung:

Wenn dasselbe Brett von beiden Mannschaften nicht besetzt wird, so entsteht beiden Seiten ein Nachteil, der die Ehrlichkeit der Beteiligten strapaziert, zum Beispiel, wenn der Wettkampf 3,5:3,5 endet und beide Seiten leer ausgehen würden. Die vorgeschlagene Regelung entspricht der des Schachverbandes Rheinland.

13. Änderung: VI. Ziffer 23.

Bisherige Regelung:

Bei Verstößen gegen die Bestimmungen der SO werden die Partien der Schuldigen als verloren gewertet. [...]

 

Beantragte Regelung:

Bei Verstößen gegen die Bestimmungen der SO werden die Partien der Schuldigen als verloren gewertet. Wurde ein Spieler falsch eingesetzt, so werden die Partien ab dem Brett seines Einsatzes für seine Mannschaft als verloren gewertet. [...]

 

Begründung:

Das ist eine notwendige Präzisierung und auch Verschärfung, um gegebenenfalls dabei unbe-rechtigt erzielte Vorteile zu unterbinden.

14. Änderung: IX. Ziffer 4

Bisherige Regelung:

Spieler haben sich in der ersten Runde festgespielt und können danach in einer anderen Mannschaft nicht spielen.

 

Beantragte Regelung:

Spieler, die in einer anderen Pokalmannschaft gemeldet sind oder gespielt haben, können nicht als Ersatzspieler eingesetzt werden.

(Siehe auch „Wichtige Regelentscheidungen des Turnierausschusses“)

 

Begründung:

Dies ist eine notwendige Präzisierung.

 

 

15. Änderung: IX. Ziffer 7.

Bisherige Regelung:

Endet ein Wettkampf Remis, entscheidet die Berliner Wertung.

 

Beantragte Regelung:

Endet ein Wettkampf unentschieden, so entscheidet die Berliner Wertung. Bei erneutem Gleich-stand wird ein Remis mit den schwarzen Steinen als Gewinn gewertet. Bei abermaligem Gleich-stand entscheidet das höchste Schwarz-Remis.

 

Begründung:

Die Berliner Wertung reicht nicht immer aus. Die vorgeschlagene Regelung entspricht der in den höheren Verbänden angewandten.

16. Änderung: Ergänzung

Beantragt:

Einfügung eines neuen Abschnitts:

 

XI. Senioren-Schnellschachmeisterschaft

1. Die Senioren-Schnellschach-Einzelmeisterschaft (Sen.-SEM) wird jährlich im Rahmen des Sen.-SEM des Schachverbandes Rheinland (SVR) gemeinsam mit den übrigen Schachbezirken des SVR ausgetragen.

2. Die Teilnehmerzahl ist unbegrenzt.

3. Spielberechtigt sind alle Spieler und Spielerinnen, die bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres das 60. Lebensjahr (Herren) beziehungsweise das 55. Lebensjahr (Damen) vollendet haben.

4. Es werden in der Regel 7 Runden im Schweizer System gespielt. Die Bedenkzeit beträgt 20 Minuten pro Person und Partie.

5. Der im Gesamtklassement bestplatzierte Spieler aus dem Schachbezirk Rhein-Nahe erhält den Titel „Senioren-Schnellschachmeister des Schachbezirks Rhein-Nahe 20..“ . Analoges gilt für die Verleihung des Titels „Senioren-Schnellschachmeisterin des Schachbezirks Rhein-Nahe 20..“

 

 

 

 

Antrag 3: (eingebracht vom Vorstand des Schachbezirks)

Änderung der GEBÜHRENORDNUNG

 

1. Änderung: Abschnitt 2

Bisher:

A)    Unvollständige oder verspätete Berichterstattung bis sonntags 13.00 Uhr .....     5,-

B)     dto., nach Erinnerung jeweils weitere.............................................................   15,-

C)    Unbegründeter Nichtantritt während eines Einzelturniers..............................   12,50

D)    Nichtantritt zu einem Mannschaftskampf ohne ausreichende Begründung,

oder Ergebnisabsprachen ohne Wettkampf..........   Jugend    25,-

                                                                              Senioren    50,-

E)     Zurückziehen einer Mannschaft während des Spieljahres..............................     50,-

F)     Nicht rechtzeitig gemeldete Mannschaftsaufstellung zum genannten

Termin an den Spielleiter................................................................................     50,-

G)    Aufstellen eines in der betreffenden Klasse oder Mannschaft nicht

oder nicht mehr spielberechtigten Spielers......................................................      5,-

Neu:

A)    Unvollständige oder verspätete Berichterstattung ..........................................     10,-

      [B) bis F) unverändert]

      G) Fehlerhafte Mannschaftsaufstellung.................................................................   10,-

 

Begründung:

Die Minimalstrafgebühr von 5 € ist nicht mehr zeitgemäß.

2. Änderung: Abschnitt 3

Bisherige Regelung:

Für die Versendung von Rundschreiben des Spielleiters an einen zusätzlichen Mannschafts- oder Vereinspostempfänger werden  5,- pro Saison mit der Beitragsrechnung berechnet.

 

Beantragte Regelung:

Dieser Satz soll gestrichen werden.

 

Begründung:

Die Kommunikation zwischen dem Spielleiter und den Vereinen erfolgt über E-Mails.

 

Antrag 4: (eingebracht vom SC Bad Salzig)

 

Im Januar sollen keine Wettkämpfe angesetzt werden.

 

Begründung:

Die zu erwartenden Witterungs- und Straßenverhältnisse.

 

Antrag 5: (eingebracht vom SSC Niederfell, abgestimmt mit SC Güls)

 

Treffen während einer Spielsaison in einem Turnier zwei Mannschaften mehrmals aufeinander (z.B. Play-off-Spiele, Relegations- oder Qualifikationsspiele), so haben sie abwechselnd Heimrecht.

 

Begründung:

In der abgelaufenen Saison fand in der B-Klasse eine Play-off-Runde statt, zu der neu ausgelost werden musste. Dabei kam es zu Paarungen, in denen eine Mannschaft zum zweiten Mal zu gleichen Gegnern reisen musste. Wie in allen anderen Sportarten sollte auch bei uns das „wechselnde Heimrecht“ gelten.