Anlage zur Einladung zur Mitgliederversammlung am 9. Juli 2011

 

Bereits eingereichter Antrag:

 

Antrag 1: (eingebracht vom Vorstand des Schachbezirks)

Ergänzung der SATZUNG, § 14, Absatz 5

 

Bisher:

Die Einladung zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung hat mit einer Frist von mindestens sechs Wochen zu erfolgen. Aus der Einladung muss …

Neu:

Die Einladung zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung hat mit einer Frist von mindestens sechs Wochen zu erfolgen. Sie ist auf der Webseite des Bezirks (www.sbrn.de) zu veröffentlichen. Aus der Einladung muss …

Begründung:

Das Amtsgericht Koblenz, bei dem der Bezirk in das Vereinsregister eingetragen werden soll,  verlangt, dass die Veröffentlichung der Einladung in der Satzung festgelegt wird.